Die Integration der Baumasse sollte der komplexen städtebaulichen Situation und Topografie gerecht werden. Zum einen war die benachbarte kleinkörnige Bebauung zu berücksichtigen. Zum anderen war zu bedenken, dass der tangierende und hoch frequentierte öffentliche Grünzug nicht beeinträchtigt, sondern aufgewertet werden soll. Das Gesamtziel war eine stärkere soziale Interaktion von Heim und Stadtteil. Diese sollte durch eine entsprechende Durchwegung des Heimareals (Fußweg) von der Dürerstraße in Richtung Grünzug und die Einbindung der angrenzenden Freiräume erreicht werden.
Ebenso planerisch anspruchsvoll war, die Verkehrsanbindung, die Logistik und das Parken so abzuwickeln, dass eine für den Grünzug, die AnwohnerInnen und nicht zuletzt die HeimbewohnerInnen möglichst verträgliche Lösung gefunden wird. Eine Zufahrt von der Gumpstraße ab Kreisverkehr erschien als sinnvolle Lösung empfehlenswert. Ein Befahren der Fuß-, Radwegachse (Egerdachstraße) oder eine Parallelführung einer Straße über eine allfällige temporäre Bauphasennutzung hinaus war jedenfalls nicht vertretbar.
Die besondere Lagegunst erfährt der Heimstandort durch die gegliederte Bauform innerhalb einer stark durchgrünten Umgebung mit kleinstrukturierten Wohnhäusern und öffentlichem Grünzug. Die erweiterte Heimstruktur soll das vorhandene Potenzial (Ausblick und Verbindung zum Grünzug mit Sport-, Freizeit-, Erholungsangebot und -frequenz sowie Durchgrünung) möglichst nutzen und zusätzlich bereichern.
Besondere Anforderungen des einstufigen Wettbewerbs:
- Die Anforderungen energieeffizienten Bauens und die Nutzung erneuerbarer Energien sind zu beachten.
- Auf einen kreativen und bewussten Umgang mit dem Thema Energienutzung und der gestalterischen Integration der Anlagen wird hoher Wert gelegt, ebenso auf die frühzeitige Berücksichtigung des dafür notwendigen Anlagen- und Raumbedarfes.
- Außerdem soll auf eine qualitätsvolle Gestaltung der Dächer und Dachaufbauten als fünfte Fassade geachtet werden. Flachdächer oder flach geneigte Dächer sollen, soweit nicht anderweitig genutzt, jedenfalls extensiv begrünt werden.
Seniorenwohn- und Pflegeheim:
Das Raumprogramm gibt Aufschluss über den Bedarf der Haupt- und Nebenräume für das Seniorenwohn- und Pflegeheim und wurde für den Betrieb auf stationärer Basis erstellt. Auf eine gleichmäßige Verteilung der Quadratmeter pro Geschoss wurde bei der Erstellung des Raumprogrammes nicht geachtet. Angenommen wurde die Unterbringung von dreißig Zimmern pro Pflegegeschoss. Die Anzahl der Pflegestützpunkte und sonstigen Nebenräume wurde auf dieser Basis erhoben.
Bei der Konzeption des Seniorenwohn- und Pflegeheimes soll darauf Bedacht genommen werden, dass das Heim für die zukünftigen Bewohner nicht als Aufenthalt, sondern als Lebensraum gesehen wird. Die Lebensqualität in einem Heim resultiert im Wesentlichen aus dem Spannungsbereich zwischen Sicherheit und Geborgenheit sowie der individuellen Freiheit der Bewohner. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind in der inneren Struktur des Seniorenwohnheims verschiedene Rückzugs-Bereiche vorzusehen.
Das gesamte Projekt muss vollständig barrierefrei gestaltet sein, da ein Großteil der Bewohner auf einen Rollstuhl bzw. Gehhilfen angewiesen ist.
Die Gänge/Erschließungsbereiche und Treppen sollen im erforderlichen Ausmaß – unter Berücksichtigung des funktionellen Bedarfes sowie der bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften – berechnet werden. Generell sind die Stiegenhäuser räumlich versteckt anzuordnen. Für die barrierefreie Vertikalerschließung sind zwei Bettenlifte einzuplanen, die alle Geschosse anfahren.
Die lichten Raumhöhen richten sich nach der Arbeitsstättenverordnung (Arbeitsinspektorat). Anzustreben ist eine lichte Höhe von 3,0 Metern im Erdgeschoss. Für die Bettengeschosse genügt eine lichte Höhe von 2,6 Metern. Daher werden zur Vergleichbarkeit der Projekte die Geschosshöhen im Erdgeschoss mit 3,6 Metern und in den Bettengeschossen mit 3,2 Metern vorgegeben.
Aufgrund der Erweiterbarkeit der Haustechnik sollen die Leitungsführungen zugänglich (z.B. abgehängte Decken) geplant werden.
Wohn- und Pflegebereich:
Aus ökonomischer Sicht hat der Betreiber diesen Wunsch: Im Gesamten sind vier Regelstationen zu je dreißig Personen unterzubringen. Daraus ergibt sich eine Gesamt-Bettenanzahl von einhundertzwanzig Einzelzimmern. Jede Pflegestation besteht aus zwei unabhängigen Wohngruppen (je fünfzehn Betten), die sich einen gemeinsamen Pflegestützpunkt teilen. Für jede Wohngruppe ist ein eigener Ess- und Aufenthaltsbereich für je fünfzehn Personen vorzusehen.
Die Regelstationen sollen so geplant werden, dass sich je eine Station vollständig in einer Ebene befindet. Zusätzlich sind ein Personal-WC, ein Raucherraum, ein Abstellraum für Lebensmittel (Speisekammer) sowie eine Gemeinschaftsterrasse in jeder Ebene erforderlich. Aufgrund der komplexen Voraussetzungen und im Sinne von Gestaltungsspielraum und hoher Gesamtqualität der Planung (insbesondere auch der Freiräume und Grünflächen) sind geringfügige Abweichungen von dieser wirtschaftlichen Idealvorstellung der Stationsgrößen vorstellbar.
Abgesehen vom Erdgeschoss (wegen der dort zu errichtenden Allgemeinräume) und eines allenfalls als Halbgeschoss ausgeführten obersten Geschosses, darf jedoch die Anzahl von vierundzwanzig Heimplätzen pro Etage nicht unterschritten werden.
Eine eigene Demenzstation ist nicht vorgesehen. Bei der Planung der Stationen ist jedoch zu beachten, dass auch die Bedürfnisse von dementen und teilweise schwer verwirrten Personen berücksichtigt werden. Deshalb ist u.a. bei der Verwendung durchsichtiger Materialien sowie spiegelnder Oberflächen besondere Vorsicht geboten.
Terrassen, Balkone:
Raumhohe Verglasungen werden von älteren Bewohnern erfahrungsgemäß nicht gewünscht. Die Ausführung von den Zimmern zugeordneten Balkonen ist freigestellt und entwurfsabhängig.
Laut Raumprogramm zwingend vorgeschrieben werden Gemeinschaftsterrassen, welche gegenüber den Einzelbalkonen das soziale Zusammenleben fördern. Diese sollen als windgeschützte Aufenthaltsbereiche (z.B. Wintergärten) mit natürlicher Beschattung (keine „heißen“ Sonnenterrassen!) geplant werden und den Stationen unmittelbar zugeordnet sein.
Kapelle:
Da die bestehende Kapelle abgerissen wird, ist im Zuge der Wettbewerbsplanung eine neue Kapelle in der Größenordnung von ca. achtzig Quadratmetern vorzusehen.
Haupteingang:
Das neu zu projektierende Haus A muss weiterhin über den bestehenden Haupteingang erschlossen werden. Da dieser derzeit nicht barrierefrei ist, muss die Eingangssituation im Zuge des Wettbewerbs in dieser Hinsicht neu gestaltet werden. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich die Situierung wie bisher bleiben muss. Ebenso sollte die aktuelle Portiersituation nicht verändert werden.